Gesundheitswesen

Software für das Gesundheitswesen – mit Daten, die im Haus bleiben

Fachanwendungen, Auswertung und KI für Kliniken, Praxisverbünde, Pflegeeinrichtungen und Dienstleister im Gesundheitswesen. On-premise betreibbar, DSGVO-konform aufgebaut – und ohne dass Patientendaten das Haus verlassen.

on-premise betreibbarkeine Datenweitergabe an Dritte
Wo eine Anfrage entlangläuft
Und wo sie liegen bleibt
1
Anliegen kommt herein
Per Telefon, Mail, Fax oder Portal – oft alle vier parallel.
2
Zuordnung von Hand
Jemand entscheidet, wohin es gehört. Hier entstehen Wartezeit und Fehler.
3
Bearbeitung im Fachsystem
Die Information wird erneut erfasst, weil die Systeme nicht verbunden sind.
4
Rückmeldung und Ablage
Dokumentation entsteht getrennt von der eigentlichen Bearbeitung.
Schematisch. Der markierte Schritt ist der, an dem sich in der Praxis am meisten Bearbeitungszeit einsparen lässt – ohne dass jemand schneller arbeiten muss.

Womit Einrichtungen zu uns kommen

Sechs Ausgangslagen, die im Gesundheitswesen immer wieder auftreten – unabhängig von Größe und Fachrichtung.

Systeme, die nicht miteinander sprechen
Zwischen Primärsystem, Subsystemen und Verwaltung wird von Hand übertragen. Jede Übertragung kostet Zeit und ist eine mögliche Fehlerquelle.
Wissen steckt in Dokumenten
Leitlinien, Verfahrensanweisungen, Befunde und Vermerke sind vorhanden, aber nicht auffindbar. Die Antwort existiert, die Suche dauert nur zu lange.
Auswertungen entstehen von Hand
Kennzahlen für Leitung, Qualitätsmanagement oder Kostenträger werden jedes Mal neu zusammengetragen, statt einmal sauber aufgebaut zu sein.
Verwaltungslast bindet Fachpersonal
Menschen mit medizinischer Ausbildung verbringen Stunden mit Terminen, Formularen und Rückfragen, die eine Anwendung übernehmen könnte.
KI soll eingesetzt werden, aber rechtssicher
Die Erwartung ist da, die Rechtslage komplex und die Frage offen, welche Daten ein System überhaupt sehen darf.
Nichts darf das Haus verlassen
Aus Datenschutz, aus Schweigepflicht oder aus einer Vorgabe des Trägers: Betrieb im eigenen Rechenzentrum ist Bedingung, nicht Wunsch.

Der Rahmen, der hier gilt

Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Das prägt jede Architekturentscheidung – und zwar von Anfang an, nicht bei der Abnahme.

Besondere Kategorien nach DSGVO
Für Gesundheitsdaten gilt ein engerer Rahmen als für gewöhnliche personenbezogene Daten. Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Löschkonzept und Protokollierung gehören deshalb in die Architektur.
Ärztliche Schweigepflicht
Die Schweigepflicht wirkt über den Datenschutz hinaus und erfasst auch Dienstleister. Zugriffe müssen technisch beschränkt und nachvollziehbar sein, nicht nur vertraglich geregelt.
Auftragsverarbeitung sauber geregelt
Wer als Dienstleister mit solchen Daten umgeht, braucht einen belastbaren Vertrag und technische Maßnahmen, die zu ihm passen. Beides muss zusammenpassen, nicht nur existieren.
NIS2 erfasst den Gesundheitssektor
Einrichtungen ab einer bestimmten Größe fallen unter die neuen Sicherheitspflichten – mit Registrierung, Meldefristen und Nachweispflichten.
EU AI Act bei KI-Vorhaben
Anwendungen im Gesundheitsbereich fallen schnell in höhere Risikoklassen. Was das für Dokumentation und Aufsicht bedeutet, klären wir vor der Umsetzung.
Anschluss an bestehende Standards
Wo Daten zwischen Systemen fließen, halten wir uns an die etablierten Austauschwege statt eigene zu erfinden – sonst koppeln Sie sich ab.

Was wir übernehmen – und was nicht

Diese Abgrenzung ist uns wichtig, weil sie im Gesundheitsbereich regulatorische Folgen hat.

Das bauen wir
  • Fachanwendungen für Verwaltungs- und Organisationsabläufe
  • Auswertungen und Kennzahlen auf eigenen Beständen
  • Wissenssysteme, die Dokumente auffindbar machen
  • Schnittstellen zwischen vorhandenen Systemen
  • KI-Anwendungen, die vollständig im eigenen Haus laufen
  • Betrieb und Wartung des Gebauten
Das bauen wir nicht
  • Medizinprodukte-Software nach MDR
  • Anwendungen, die Diagnosen stellen oder Therapien vorschlagen
  • Zertifizierte Primärsysteme wie KIS oder PVS

Wir entwickeln keine Medizinprodukte-Software. Sobald eine Anwendung eine medizinische Zweckbestimmung hat, greift die MDR mit eigenem Konformitätsverfahren – dafür braucht es einen Hersteller mit entsprechendem Qualitätsmanagementsystem. Unser Feld ist alles davor und daneben: Organisation, Auswertung, Wissenszugang und die Verbindung der Systeme, die Sie bereits haben.

Ihr Ansprechpartner in Stuttgart
Unser Büro liegt in Stuttgart-Wangen. Für eine Bestandsaufnahme kommen wir zu Ihnen ins Haus.
Vorhaben besprechen
  • Erstgespräch kostenlos und unverbindlich
  • Auf Wunsch mit Einschätzung zu Datenschutz und Betriebsmodell
  • Auch geeignet, wenn erst geklärt werden soll, was zulässig ist

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Häufige Fragen

Nein. Sobald eine Anwendung eine medizinische Zweckbestimmung hat – also etwa der Diagnose, Überwachung oder Behandlung dient – ist sie ein Medizinprodukt und fällt unter die MDR. Das verlangt ein Konformitätsverfahren und einen Hersteller mit passendem Qualitätsmanagementsystem. Wir arbeiten davor und daneben: Organisation, Auswertung, Wissenszugang, Schnittstellen.
Wenn Sie es so wollen, ja – vollständig. Unsere Lösungen laufen im eigenen Rechenzentrum oder in Ihrer privaten Cloud. Das gilt ausdrücklich auch für KI-Anteile: Sprachmodelle lassen sich lokal betreiben, sodass keine Inhalte an externe Anbieter gehen. Im Gesundheitsbereich ist das meist die einzige tragfähige Variante.
Ja, und das ist der Regelfall. Wir bringen die technische Seite ein, die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Ihrer Rechtsabteilung. Diese Arbeitsteilung ist deutlich schneller, als wenn eine Seite versucht, beides zu leisten.
Das hängt davon ab, welche Wege Ihr System nach außen anbietet. Viele Primärsysteme haben Schnittstellen oder wenigstens definierte Exporte. Am Anfang steht deshalb eine Bestandsaufnahme, keine Zusage – erst danach wissen beide Seiten, was möglich ist.
Am ehesten dort, wo Wissen in Dokumenten steckt: Leitlinien, Verfahrensanweisungen, interne Standards. Ein System, das darauf belegbare Antworten mit Quellenangabe liefert, spart unmittelbar Suchzeit. Von Anwendungen, die medizinisch bewerten, raten wir ab – das ist ein Medizinprodukt und ein anderes Verfahren.
Der Gesundheitssektor gehört zu den erfassten Bereichen; maßgeblich ist die Kombination aus Sektor und Größe. Die rechtliche Feststellung gehört zur Rechtsberatung. Was die technische Umsetzung angeht, haben wir das auf einer eigenen Seite beschrieben.
Mit einem eng umrissenen Schritt: einer Auswertung, die heute von Hand entsteht, oder einem Ablauf, der zu viel Fachpersonal bindet. Daraus entsteht in wenigen Wochen etwas Benutzbares. Das ist risikoärmer als ein großes Vorhaben und zeigt beiden Seiten schnell, ob die Zusammenarbeit trägt.
Unklar, was zulässig ist?
Das ist im Gesundheitswesen der Normalfall und ein guter Grund für ein Gespräch. Wir ordnen ein, was technisch geht, was der Rahmen hergibt und womit sich anfangen lässt.

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