Öffentliche Verwaltung

Software für die öffentliche Verwaltung – mit voller Datenhoheit

Fachanwendungen, Datenauswertung und KI für Behörden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Herstellerneutral, auf Wunsch vollständig on-premise – und mit Quellcode, der beim Auftraggeber bleibt.

kein Vendor-Lock-inon-premise möglich
Wo die Daten liegen
Der Punkt, an dem die meisten Projekte entschieden werden
Ihre Umgebung

Fachdaten
Aktenbestand
KI-Modell
Dokumente
Ausserhalb
Kein Abfluss von Fach-, Personen- oder Aktendaten. Auch Sprachmodelle laufen lokal, wenn die Anforderung es verlangt.
Schematische Darstellung. Ob eine Lösung im eigenen Haus, im kommunalen Rechenzentrum oder hybrid läuft, entscheidet der Anwendungsfall.

Womit Verwaltungen zu uns kommen

Sechs Ausgangslagen, die in Behörden und Kommunen immer wieder auftreten – unabhängig von Größe und Fachbereich.

Ein Fachverfahren deckt den Prozess nicht ab
Die Standardlösung bildet neunzig Prozent ab, der Rest läuft über Excel-Listen, Papier und Zuruf – und genau dort entstehen die Rückfragen.
Verfahren reden nicht miteinander
Daten werden zwischen Fachverfahren, E-Akte und Portalen von Hand übertragen. Jede Übertragung ist eine mögliche Fehlerquelle und kostet Bearbeitungszeit.
Wissen steckt in Akten, nicht in Systemen
Vorschriften, Erlasse, Vermerke und Vorgänge sind vorhanden, aber nicht auffindbar. Die Antwort existiert, sie zu finden dauert nur zu lange.
Zahlen für Berichte kommen von Hand zusammen
Kennzahlen für Gremien, Aufsicht oder Statistik werden jedes Quartal neu aus verschiedenen Quellen zusammengetragen, statt einmal sauber aufgebaut zu sein.
KI soll eingesetzt werden, aber rechtssicher
Der Druck ist da, die Rechtslage komplex und die Frage offen, welche Daten ein System überhaupt sehen darf.
Eine Lösung soll das Haus nicht verlassen
Aus Datenschutz, aus Sicherheitsgründen oder weil eine Aufsichtsbehörde es verlangt: Betrieb im eigenen oder kommunalen Rechenzentrum ist Bedingung, nicht Wunsch.

Die Randbedingungen, die hier gelten

In der Verwaltung entscheidet nicht die schnellste Lösung, sondern die belegbare. Diese sechs Punkte prägen jedes Vorhaben – wer sie erst bei der Abnahme bedenkt, baut zweimal.

Barrierefreiheit ist Pflicht, nicht Kür
Öffentliche Stellen unterliegen der BITV 2.0 beziehungsweise EN 301 549. Das ist keine Abnahmeformalie am Ende: Kontraste, Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge und Screenreader-Tauglichkeit müssen von Anfang an in der Umsetzung stecken.
Vergaberecht bestimmt den Weg
Ob freihändig, beschränkt oder europaweit ausgeschrieben wird, entscheidet über Zuschnitt und Zeitplan eines Vorhabens. Wir richten uns nach Ihrem Verfahren und liefern die Unterlagen, die Ihre Vergabestelle braucht.
Aktenmäßigkeit und E-Akte
Was entsteht, muss nachvollziehbar und aktenrelevant abgelegt werden können. Eine Anwendung, die neben der Akte lebt, erzeugt am Ende doppelte Arbeit statt weniger.
Datenschutz mit Landesbezug
Neben der DSGVO gelten die Landesdatenschutzgesetze, dazu bereichsspezifische Regelungen. Löschkonzepte, Zweckbindung und Protokollierung gehören deshalb in die Architektur, nicht in ein nachträgliches Dokument.
Informationssicherheit nach IT-Grundschutz
Vorgaben aus dem BSI-Grundschutz prägen Betrieb, Zugriffe und Protokollierung. Zusätzlich rückt NIS2 weitere öffentliche Einrichtungen in den Pflichtenkreis.
EU AI Act bei KI-Vorhaben
Für öffentliche Stellen gelten teils strengere Anforderungen, insbesondere bei Systemen, die Menschen bewerten oder Verwaltungsentscheidungen vorbereiten. Risikoklasse und Dokumentation klären wir vor der Umsetzung, nicht danach.
KI in der Verwaltung – was heute trägt
Der entscheidende Unterschied ist nicht das Modell, sondern wo es läuft und ob seine Antworten belegbar sind. Wir bauen Systeme, die auf Ihren eigenen Beständen arbeiten und zu jeder Aussage die Quelle mitliefern – vollständig im eigenen oder kommunalen Rechenzentrum, ohne dass Inhalte an externe Anbieter gehen.
Ob ein Vorhaben unter die strengeren Pflichten des EU AI Act fällt, klären wir vorab. Mehr dazu unter KI-Governance & EU AI Act.
Sinnvolle Anwendungsfälle
  • Recherche in Vorschriften, Erlassen und Vorgängen
  • Entwürfe vorbereiten, die ein Mensch prüft und verantwortet
  • Große Aktenbestände erschließen und auffindbar machen
  • Eingehende Anliegen vorsortieren und zuordnen
Wovon wir abraten
  • Verwaltungsentscheidungen automatisiert treffen lassen
  • Personenbezogene Daten an externe Dienste geben
  • Systeme einsetzen, deren Antworten sich nicht belegen lassen

Warum unser Zuschnitt hier passt

Vier Eigenschaften, die wir ohnehin mitbringen – und die im öffentlichen Sektor ungewöhnlich schwer wiegen.

Der Quellcode bleibt bei Ihnen
Quellcode, Dokumentation und Zugänge gehen an den Auftraggeber über. In einem Umfeld, in dem Beschaffungszyklen zehn Jahre überdauern, ist das kein Detail, sondern die Voraussetzung dafür, dass Sie später frei entscheiden können.
Herstellerneutral, weil wir nichts verkaufen müssen
Wir sind Partner von niemandem, dessen Lizenzen wir mitliefern. Die Wahl der Technik richtet sich nach Ihrem Fall – nicht nach unserem Vertriebsmodell.
Betrieb dort, wo Sie es verlangen
Eigenes Rechenzentrum, kommunaler Dienstleister oder hybrid. Das gilt ausdrücklich auch für KI-Anteile, die sich lokal betreiben lassen.
Ein fester Ansprechpartner
Kein Ticketsystem und kein Account Manager als Puffer. Sie sprechen mit den Menschen, die Ihre Lösung bauen und Ihnen technische Fragen selbst beantworten können.

Wo wir passen – und wo nicht

Ein Wort zur Einordnung, bevor Sie Zeit investieren: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen aus Stuttgart, kein Großanbieter mit Rahmenverträgen bei Bund und Ländern. Wenn Ihr Vorhaben ein bundesweites Fachverfahren mit hunderten anschließenden Stellen ist, sind wir nicht die richtige Adresse – und sagen Ihnen das im ersten Gespräch.

Wo wir passen, sind abgegrenzte Vorhaben: eine Fachanwendung für einen konkreten Prozess, eine Auswertung, die bisher von Hand entsteht, die Anbindung zweier Verfahren, ein KI-Anwendungsfall auf eigenen Beständen. Also überall dort, wo es weniger auf Masse ankommt als darauf, dass jemand den Prozess wirklich versteht.

Und wie auf unserer Referenzseite beschrieben: Kundennamen nennen wir nur mit schriftlicher Freigabe. Gerade im öffentlichen Bereich ist das die Regel. Ein Gespräch mit einem Referenzkunden lässt sich in vielen Fällen trotzdem einrichten.

Ihr Ansprechpartner in Stuttgart
Unser Büro liegt in Stuttgart-Wangen. Termine bei Ihnen im Haus sind für uns Tagesgeschäft.
Vorhaben besprechen
  • Erstgespräch kostenlos und unverbindlich
  • Auch geeignet zur Vorklärung vor einem Vergabeverfahren
  • Auf Wunsch mit Einschätzung zu Datenschutz und Betriebsmodell

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Häufige Fragen

Ja. Wir beteiligen uns an freihändigen Vergaben, beschränkten Ausschreibungen und offenen Verfahren und liefern die üblichen Nachweise und Erklärungen. Was wir nicht haben, sind bestehende Rahmenverträge auf Bundes- oder Landesebene – wenn Ihr Vorhaben darüber laufen soll, sind wir der falsche Partner.
Wenn Sie es so wollen, ja – vollständig. Ebenso beim kommunalen IT-Dienstleister oder hybrid. Das gilt ausdrücklich auch für KI-Anteile: Sprachmodelle lassen sich lokal betreiben, sodass keine Inhalte an externe Anbieter gehen. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Schutzbedarf und vom Anwendungsfall ab.
Indem sie von Anfang an Teil der Umsetzung ist und nicht am Ende geprüft wird. Konkret heißt das: semantisches Markup, vollständige Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Kontraste, sinnvolle Fokusreihenfolge und Beschriftungen, die ein Screenreader vorlesen kann. Wir orientieren uns an BITV 2.0 und EN 301 549 und dokumentieren, was umgesetzt wurde.
Ja, vollständig, einschließlich Dokumentation und Build-Pipelines. Das ist im öffentlichen Sektor besonders wichtig, weil Systeme dort oft länger laufen als jede Vertragsbeziehung. Sie müssen jederzeit wechseln oder selbst weiterentwickeln können.
Ehrliche Antwort: Das hängt vom Verfahren ab, und wir behaupten hier keine Vertrautheit, die wir nicht belegen können. Was wir mitbringen, ist Erfahrung mit gewachsenen Systemlandschaften, Schnittstellen und Datenmigration. Die Fachlichkeit bringen Sie mit; unsere Aufgabe ist, schnell genug zu verstehen, worauf es ankommt.
Meist mit einem eng umrissenen Schritt unterhalb der Schwellenwerte: eine Bestandsaufnahme, ein Prototyp für einen konkreten Anwendungsfall oder eine Auswertung, die heute von Hand entsteht. Das schafft Klarheit über Aufwand und Nutzen, bevor ein größeres Verfahren vorbereitet wird.
Deshalb bauen wir Systeme so, dass sie zuarbeiten und nicht entscheiden. Jede Aussage wird mit ihrer Quelle ausgeliefert, damit ein Mensch sie prüfen kann, und die Verantwortung für die Entscheidung bleibt dort, wo sie hingehört. Systeme, die Verwaltungsentscheidungen selbstständig treffen, bauen wir nicht.
Ein Vorhaben, das noch Form braucht?
Erzählen Sie uns davon, auch wenn Zuschnitt und Verfahren noch offen sind. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung zu Machbarkeit, Betriebsmodell und Datenschutz – und wenn wir nicht die Richtigen sind, sagen wir das auch.

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