NIS2-Beratung für den Mittelstand – technisch umgesetzt, nachweisbar
Das Registrierungsportal des BSI ist offen, rund 29.500 Einrichtungen in Deutschland sind betroffen. Wir bringen Ihre IT auf den geforderten Stand und sorgen dafür, dass Sie belegen können, was Sie umgesetzt haben.
Wen NIS2 betrifft
Drei Fragen entscheiden: In welchem Sektor sind Sie tätig, wie groß sind Sie – und für wen liefern Sie?
Was konkret zu tun ist
Sechs Bereiche, in denen NIS2 Handlung verlangt. Der aufwendigste ist selten die Technik, sondern der Nachweis, dass sie wirkt.
Was wir übernehmen – und was nicht
- Bestandsaufnahme der IT gegen die geforderten Maßnahmen
- Technische Umsetzung: Zugriffe, Protokollierung, Backup, Wiederherstellung
- Monitoring und Alarmierung, damit Vorfälle überhaupt auffallen
- Meldewege und Vorlagen für den 24-Stunden-Fall aufbauen
- Nachweisführung: Protokolle, Tests, nachvollziehbare Änderungen
- Anforderungen an Ihre Dienstleister technisch prüfbar machen
- Rechtliche Feststellung, ob Sie betroffen sind
- Vertragsgestaltung und juristische Prüfung
- Vertretung gegenüber Behörden
Wir sind Ingenieure, keine Juristen. Die Einordnung, ob und in welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt, gehört zur Rechtsberatung – wir liefern dafür die technischen Fakten und arbeiten anschließend mit Ihrer Kanzlei oder Ihrem Datenschutzbeauftragten zusammen.
Warum das für den Mittelstand anders läuft
NIS2 wurde nicht für den Mittelstand geschrieben, trifft ihn aber mit voller Wucht. Ein Betrieb mit achtzig Mitarbeitenden hat keine Sicherheitsabteilung, sondern zwei Leute, die alles am Laufen halten. Für die ist ein Anforderungskatalog nach dem Stand der Technik erst einmal eine Wand.
Genau deshalb zerlegen wir das Thema. Nicht alles muss gleichzeitig passieren, und nicht jede Maßnahme ist gleich viel wert. Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme, die sagt, wo Sie stehen – danach eine Reihenfolge, die dem Risiko folgt und nicht der Reihenfolge im Gesetzestext.
Der Druck ist real: Laut Lagebild des BSI zielen inzwischen fast achtzig Prozent aller Ransomware-Angriffe auf den Mittelstand. Angreifer wissen, dass hier handfeste Werte auf schlanke Sicherheitsbudgets treffen. Die Pflichten aus NIS2 zwingen zu dem, was ohnehin überfällig war.
- Bestandsaufnahme statt KatalogabarbeitungErst sehen, was vorhanden ist – erstaunlich viel ist es meistens schon.
- Reihenfolge nach RisikoWas am ehesten ausgenutzt wird, kommt zuerst. Nicht was im Gesetz oben steht.
- Ein Ansprechpartner statt GremiumSie sprechen mit denselben Leuten, die die Maßnahmen anschließend umsetzen.
- Erstgespräch kostenlos und unverbindlich
- Auch geeignet, wenn die Betroffenheit noch ungeklärt ist
- Auf Wunsch mit erster Einschätzung zum Handlungsbedarf