Tech-Trends19. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Wer seinen Cloud-Anbieter wechseln will, scheitert selten am Willen, sondern an den Kosten und am Aufwand. Der EU Data Act soll das ändern. Ab dem 12. Januar 2027 dürfen Anbieter von Cloud- und anderen Datenverarbeitungsdiensten für einen Wechsel keine Entgelte mehr verlangen. Das klingt nach dem Ende des Lock-ins. Was die Regel tatsächlich abdeckt, wo sie aufhört und was Unternehmen jetzt tun sollten, ordnet dieser Beitrag ein.

Was der Data Act beim Anbieterwechsel regelt

Der Data Act, die Verordnung (EU) 2023/2854, gilt seit dem 12. September 2025. Ein eigenes Kapitel befasst sich mit dem Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten. Gemeint sind Cloud-Infrastruktur, Plattformdienste und SaaS-Anwendungen gleichermaßen. Die Regeln gelten nicht nur für neue Verträge, sondern auch für bestehende.

Der Kern: Ein Kunde kann den Wechsel mit einer Frist von höchstens zwei Monaten ankündigen. Danach beginnt eine Übergangsphase von in der Regel 30 Tagen, in der der bisherige Anbieter den Umzug unterstützen und den Dienst weiter erbringen muss. Ist das technisch nicht machbar, kann der Anbieter die Phase begründet auf bis zu sieben Monate verlängern. Nach Abschluss müssen die Daten noch mindestens 30 Tage abrufbar bleiben, danach sind sie zu löschen.

Bei den Kosten gilt ein Stufenplan. Seit Januar 2024 dürfen Anbieter für einen Wechsel nur noch die tatsächlichen, direkt damit verbundenen Kosten berechnen. Ab dem 12. Januar 2027 entfallen Wechselentgelte vollständig. Dazu zählen ausdrücklich auch die Gebühren für den Datentransfer aus der Cloud heraus, die sogenannten Egress-Kosten, soweit sie für den Wechsel anfallen.

Was die Regel nicht leistet

Wer daraus schließt, dass ein Wechsel ab 2027 kostenlos wird, irrt. Der Data Act verbietet dem alten Anbieter, für den Auszug zu kassieren. Die eigentlichen Kosten eines Wechsels entstehen aber an anderer Stelle.

Die großen Hyperscaler haben ihre Egress-Gebühren für den Fall eines Komplettwechsels schon 2024 erlassen, teils mit Antrag und Fristen. Für Kunden von AWS, Azure oder Google Cloud ändert sich am Stichtag deshalb weniger, als die Schlagzeile vermuten lässt. Spürbarer ist die Regel bei kleineren Anbietern, Hostern und SaaS-Diensten, deren Verträge bisher Exportgebühren oder kostenpflichtige Datenauszüge vorsahen.

Ausgenommen bleibt außerdem die parallele Nutzung mehrerer Anbieter. Wer Daten dauerhaft zwischen zwei Clouds austauscht, zahlt weiter für den Datentransfer, wenn auch nur zu Kostenpreisen. Und für individuell entwickelte Dienste, die nicht allgemein am Markt angeboten werden, gelten abgeschwächte Pflichten.

Vor allem aber regelt der Data Act den Datenexport, nicht den Neuaufbau. Der Anbieter muss Daten und digitale Assets in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format herausgeben. Ob das Zielsystem damit etwas anfangen kann, ist eine andere Frage. Ein Datenbank-Dump aus einem proprietären Dienst, ein Export aus einer SaaS-Anwendung mit eigener Datenstruktur oder Workflows, die nur in der Plattform des alten Anbieters existieren, müssen neu aufgebaut werden. Dieser Aufwand bleibt beim Kunden.

Der Data Act senkt die Austrittskosten. Die Umzugskosten senkt er nicht. Die entstehen beim Mapping, beim Testen und beim Neuaufbau dessen, was es nur beim alten Anbieter gab.

Wann sich ein Wechsel jetzt lohnt

Für die meisten Unternehmen ist der Stichtag kein Anlass, sofort den Anbieter zu wechseln. Er ist aber ein guter Anlass, die eigene Abhängigkeit nüchtern zu prüfen. Drei Situationen machen einen Wechsel tatsächlich interessant.

Die erste sind Verträge mit Exportgebühren oder fehlenden Exportmöglichkeiten. Wer bei einem kleineren Hoster oder SaaS-Anbieter festsitzt, weil der Datenauszug bisher teuer oder nur als PDF-Bericht möglich war, hat ab 2027 eine deutlich bessere Verhandlungsposition.

Die zweite ist eine anstehende Neuausrichtung. Wenn ohnehin ein Systemwechsel ansteht, etwa weil eine Anwendung abgelöst wird oder Server aus dem Support laufen, lässt sich die Frage nach dem richtigen Anbieter gleich mit klären. Der Data Act nimmt dabei einen Kostenposten aus der Rechnung.

Die dritte ist Datenhoheit. Gerade bei KI-Anwendungen, die auf internen Dokumenten arbeiten, wollen viele Unternehmen genauer steuern, wo ihre Daten liegen. Ein Wechsel zu einem europäischen Anbieter oder zurück in die eigene Infrastruktur wird durch die neuen Regeln einfacher, weil der Data Act ausdrücklich auch den Wechsel ins eigene Rechenzentrum abdeckt.

Was Sie jetzt vorbereiten sollten

Auch wer nicht wechseln will, profitiert von einer Bestandsaufnahme. Für jeden wesentlichen Cloud- oder SaaS-Dienst sollten drei Fragen beantwortet sein: Welche Daten liegen dort, in welchem Format lassen sie sich exportieren, und was hängt außer den Daten noch am Dienst, etwa Workflows, Berechtigungen, Integrationen oder Auswertungen?

Ein Probeexport ist dabei aufschlussreicher als jedes Vertragsstudium. Viele Unternehmen stellen erst dabei fest, dass der Export zwar vollständig ist, die Beziehungen zwischen den Daten aber verloren gehen oder Anhänge fehlen. Wer das weiß, kann es mit dem Anbieter klären, solange kein Zeitdruck besteht.

Sinnvoll ist auch ein Blick in die Verträge. Seit September 2025 müssen Cloud-Verträge die Wechselrechte des Data Act abbilden, darunter Kündigungsfristen, Unterstützungspflichten beim Umzug und eine Beschreibung der exportierbaren Daten. Fehlen diese Angaben, ist das ein Hinweis darauf, dass der Anbieter seine Verträge noch nicht angepasst hat, und ein guter Anlass für ein Gespräch.

Für den Wechsel selbst gilt, was bei jeder Migration gilt. Der Export ist der kleinere Teil der Arbeit. Mapping, Bereinigung, Probemigration auf dem vollen Bestand und ein Plan für den Rückweg entscheiden darüber, ob der Umzug gelingt. Auf unserer Seite zur Datenmigration beschreiben wir, wie wir dabei vorgehen.

Fazit

Der 12. Januar 2027 beendet die Wechselentgelte, nicht den Wechselaufwand. Für Kunden der großen Hyperscaler ändert sich wenig, für Kunden kleinerer Anbieter und SaaS-Dienste unter Umständen viel. Den größten Nutzen hat, wer den Stichtag zum Anlass nimmt, die eigene Abhängigkeit zu prüfen und die Exportwege einmal tatsächlich zu testen. Wenn Sie einen Anbieterwechsel bewerten oder planen, unterstützen wir Sie bei der Cloud-Migration von der Bestandsaufnahme bis zum Umzug. Sprechen Sie uns an.

Weiterführende Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 19. Oktober 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechtsberatung; wie die Regeln auf einen konkreten Vertrag anzuwenden sind, sollte im Einzelfall geprüft werden.

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