Wer heute nach Fördermitteln für Digitalisierung oder KI sucht, stößt schnell auf Programme, die es gar nicht mehr gibt: „Digital Jetzt“ ist seit Ende 2023 Geschichte, „go-digital“ seit Ende 2024, und auch die Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus in Baden-Württemberg ist ausgelaufen. Trotzdem gibt es 2026 weiterhin Unterstützung – nur anders verteilt und oft weniger bekannt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Förderwege für IT- und KI-Projekte im Mittelstand, mit Schwerpunkt auf Bund und Baden-Württemberg, und zeigt, welches Programm zu welchem Vorhaben passt.
Stand: Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich häufig, Budgets sind begrenzt. Prüfen Sie vor jedem Antrag die aktuellen Bedingungen beim jeweiligen Fördergeber. Dieser Beitrag ersetzt keine Förder- oder Steuerberatung.
Was ausgelaufen oder pausiert ist
- Digital Jetzt (Investitionszuschüsse des Bundes): seit Ende 2023 keine Neuanträge mehr.
- go-digital (Beratungsförderung des Bundes): Ende 2024 ausgelaufen.
- Digitalisierungsprämie Plus, Zuschussvariante (Baden-Württemberg): nicht mehr verfügbar. Weitergeführt wird die Förderung als Darlehen unter dem Namen „Digitalisierungsfinanzierung“ über die Hausbank.
- ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp, weil die Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. Bereits bewilligte Projekte laufen weiter; eine Wiederaufnahme wird für Anfang 2027 angestrebt, abhängig vom Bundeshaushalt.
Zuschüsse, die Sie 2026 nutzen können
BAFA-Beratungsförderung – nur noch bis 31. Dezember 2026
Die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des BAFA bezuschusst externe Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen – dazu können auch Digitalisierungs- und KI-Themen gehören, etwa eine Potenzialanalyse oder die Organisation von KI-Einführung und Datenschutz. In den alten Bundesländern, also auch in Baden-Württemberg, liegt die Förderquote bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten.
Wichtig: Die aktuelle Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Beratungsvertrag unterschrieben wird – bereits die Unterschrift gilt als Beginn. Pro Unternehmen sind während der Laufzeit bis zu fünf Beratungen förderfähig, höchstens zwei pro Jahr.
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Das Land fördert mit Innovationsgutscheinen externe Forschungs- und Entwicklungsleistungen für neue oder deutlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Laut aktuellem Merkblatt der L-Bank vom 20. Juli 2026 gibt es:
- Innovationsgutschein BW: bis 7.500 Euro Zuschuss bei 50 Prozent Förderquote.
- Innovationsgutschein Hightech BW: bis 20.000 Euro bei 50 Prozent, für Unternehmen, die älter als fünf Jahre sind, bei besonders anspruchsvollen Vorhaben.
- Innovationsgutschein Start-up BW: bis 20.000 Euro bei 50 Prozent, für junge Unternehmen bis fünf Jahre, unter anderem im Bereich Digitalisierung.
Antragsberechtigt sind KMU mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, bis 100 Beschäftigten und höchstens 20 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Die Bedingungen sind streng: Gefördert werden nur echte FuE-Leistungen externer Einrichtungen, ausdrücklich nicht branchenübliche Programmierdienstleistungen, Auftragsentwicklungen oder der Kauf von Software. Verträge dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids geschlossen werden. Für eine KI-Machbarkeitsstudie mit echtem Forschungsanteil kann der Gutschein passen – für die Einführung einer Standardlösung nicht.
Mittelstand-Digital Zentren
Die vom Bund geförderten Mittelstand-Digital Zentren bieten KMU kostenfreie Informationsveranstaltungen, Workshops und Praxisprojekte zu Digitalisierung und KI. Das bisherige Netzwerk läuft schrittweise bis Ende 2026 aus; ab 2027 soll ein neues Netzwerk mit Schwerpunkten auf KI, Digitalisierung und IT-Sicherheit starten. Wer die Angebote nutzen will, sollte das also möglichst noch in diesem Jahr tun.
Steuerliche Förderung: die Forschungszulage
Die Forschungszulage ist das wahrscheinlich am meisten unterschätzte Förderinstrument für Softwareprojekte. Sie ist kein Wettbewerb um begrenzte Budgets, sondern ein Rechtsanspruch – für Unternehmen jeder Größe. Seit 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 12 Millionen Euro pro Jahr; gefördert werden 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, bei KMU 35 Prozent. Hinzu kommt eine Pauschale von 20 Prozent für Gemeinkosten. Auch beauftragte Entwicklung – Auftragsforschung – ist zu 70 Prozent des Entgelts einbezogen.
Voraussetzung ist, dass das Vorhaben als Forschung und Entwicklung gilt. Bei Software ist das keineswegs selbstverständlich, aber häufiger möglich als gedacht.
Förderkredite: KfW und Landesbank
ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW 511/512)
Seit Juli 2025 ersetzt der ERP-Förderkredit Digitalisierung den früheren ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel für Digitalisierungsvorhaben in drei Stufen – von der Basisdigitalisierung bis zu anspruchsvollen Projekten. Förderfähig sind unter anderem Hard- und Software einschließlich Lizenzen, die Implementierung mit internen und externen Personalkosten und Cloud-Migrationen. In den höheren Stufen gibt es zusätzlich einen ERP-Förderzuschuss von 3 bzw. 5 Prozent auf den ausgezahlten Kreditbetrag, höchstens 200.000 Euro. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Für die Basisstufe ist der kostenlose Digitalisierungs-Check der KfW Pflicht.
Digitalisierungsfinanzierung Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es zudem die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank als zinsgünstiges Darlehen, ebenfalls über die Hausbank. Konditionen und aktuelle Fristen erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Bank.
Weiterbildung: Förderung durch die Agentur für Arbeit
Für die Qualifizierung von Beschäftigten – etwa im Umgang mit KI-Werkzeugen oder für neue IT-Aufgaben – kann die Agentur für Arbeit Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt bezuschussen. Die Höhe hängt von der Betriebsgröße ab; kleine Betriebe werden am stärksten gefördert. Voraussetzung ist in der Regel ein nach AZAV zugelassener Bildungsträger. Gerade mit Blick auf die KI-Kompetenz, die der EU AI Act von Unternehmen erwartet, lohnt sich ein Gespräch mit dem Arbeitgeberservice.
Welches Programm passt zu welchem Vorhaben?
- KI-Potenzialanalyse, Digitalisierungsstrategie, Organisationsfragen: BAFA-Beratungsförderung (bis Ende 2026), kostenfreie Angebote der Mittelstand-Digital Zentren.
- Machbarkeitsstudie oder Prototyp mit echtem Forschungsanteil: Innovationsgutschein BW, Forschungszulage.
- Eigenentwicklung von Software oder KI mit technischer Unsicherheit: Forschungszulage – auch rückwirkend für bereits laufende Projekte.
- Einführung von ERP, Cloud-Migration, IT-Sicherheit, Software-Rollout: ERP-Förderkredit Digitalisierung, Digitalisierungsfinanzierung BW.
- Schulung der Mitarbeitenden: Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit.
Die häufigsten Fehler
- Zu früh anfangen. Bei fast allen Zuschüssen und Krediten gilt: Wer vor dem Antrag oder vor der Bewilligung einen Vertrag unterschreibt, verliert die Förderung. Die Forschungszulage ist hier die große Ausnahme.
- Das falsche Programm wählen. Ein reines Umsetzungsprojekt wird mit einem Forschungsprogramm scheitern – und umgekehrt. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben so, wie es tatsächlich ist.
- Kumulierung übersehen. Dieselben Kosten dürfen meist nicht aus mehreren Töpfen gefördert werden, und viele Zuschüsse sind De-minimis-Beihilfen mit einer Obergrenze von 300.000 Euro in drei Jahren.
- Dokumentation vernachlässigen. Stundennachweise, Projektbeschreibungen und Rechnungen müssen später belegbar sein – besonders bei der Forschungszulage.
Fazit
Die Zeit der großzügigen Digitalisierungszuschüsse ist vorerst vorbei. Wer heute gefördert werden will, muss genauer hinsehen: Für Beratung gibt es noch bis Jahresende die BAFA-Förderung, für innovative Entwicklungen die Forschungszulage und die Innovationsgutscheine, für größere Investitionen die Förderkredite. Entscheidend ist, das Vorhaben von Anfang an so zu planen und zu dokumentieren, dass es zum passenden Programm passt.
Wenn Sie ein IT- oder KI-Vorhaben planen und klären möchten, wie es sich sinnvoll zuschneiden lässt, sprechen Sie uns an – etwa im Rahmen unserer KI-Beratung in Stuttgart oder im kostenlosen Software-Projekt-Check. Die Prüfung der Förderfähigkeit im Einzelfall übernehmen Fördergeber, Steuerberater oder spezialisierte Fördermittelberater.
Sie möchten das in Ihrem Unternehmen umsetzen? Wir unterstützen Sie pragmatisch – von der Idee bis zum Betrieb.